Ernährungsberatung & Ernährungstherapie

bei ernährungsabhängigen Erkrankungen

und deren Prävention

  • Sie haben eine neue Diagnose erhalten?
  • Ihr Arzt / Ihre Ärztin rät zu einer Ernährungsumstellung?
  • Sie fragen sich, wie Sie Ihre Lebensqualität durch Ernährung verbessern können?


Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung auf Rezept und bitten Ihren Arzt / Ihre Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung auszufüllen! 

Die meisten Krankenkassen bezuschussen bzw. übernehmen die Kosten.


Haben Sie Fragen zum Ablauf? Rufen Sie mich gerne an unter 0178/32 96 428.


Ich berate Sie bei folgenden Diagnosen:

  • Gewichtsprobleme

    • Adipositas / Übergewicht
    • Untergewicht / Mangelernährung
    • Vor- und Nachsorge Bariatrische OPs
  • Stoffwechselerkrankungen

    • Insulinresistenz, Diabetes mellitus Typ 2
    • Fettstoffwechselstörungen
    • Gicht (Hyperurikämie)
    • entzündliche Gelenkerkrankungen, u.a. Rheuma
    • Nierenerkrankungen

  • Gastrointestinale Diagnosen

    • Diarrhoe (Durchfall)
    • Obstipation (Verstopfung)
    • Bakterielle Fehlbesiedlung
    • CED (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)
    • Exokrine Pankreasinsuffizienz
    • Refluxösophagitis und Gastritis
    • Reizdarmsyndrom / Leaky Gut
    • Bakterielle Fehlbesiedelung
    • Divertikulose / Divertikulitis
    • Kurzdarmsyndrom
    • Erkrankungen der Leber (Leberverfettung und -entzündung, Gallensteine, Gallenblasenentfernung)
    • Zustand nach Gastrektomie ((Teil-) Entfernung des Magens)
    • "Verwachsungsbauch"
    • Unverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Sorbit, Weizen)
    • Zöliakie 
  • Sonstige

    • Long-/Post-Covid-Syndrom

(Anteilige) Kostenübernahme durch Krankenkassen - so gehen wir vor:

01

Bescheinigung

Ihr Arzt / Ihre Ärztin

stellt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung

 zur Ernährungsberatung aus

02

Kostenvoranschlag

Sie laden meinen Kostenvoranschlag herunter und legen ihn zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vor und warten die Bewilligung ab.

03

Gespräch

Sie vereinbaren den ersten Termin mit mir und wir besprechen Ihr Anliegen.

04

ggf. Erstattung

Sie legen die Bewilligung und meine Rechnung Ihrer Krankenkasse vor und erhalten Ihr Geld (anteilig) zurück.

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